Kündigung in der Probezeit

Sep 16, 2011 | Arbeitsrecht

Zur Kündigung bei Probezeit nur mal kurz und knapp:

Bei einer Kündigung bei Probezeit darf die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen nicht unterschritten werden, auch nicht durch Arbeitsvertrag.

Außerdem gibt es bei der sogenannten Probezeitkündigung  nur ein einfaches Arbeitszeugnis, also eines, was nur Vor- und Zuname, Geburtsdatum- und Ort, und Art der Tätigkeit, nicht aber Leistung und Verhalten beurteilt. Ein weitergehender Zeugnisanspruch besteht wegen der Probezeit eben nicht.

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