Kulante Rechtsschutzversicherung

Apr 16, 2012 | Versicherungsrecht

Es haben zwar viele Mandanten mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Aber die zahlen ja auch nicht für jeden Mist Vorgang.

Daher ist es üblich, zunächst die Rechtsschutzversicherung anzuschreiben und um Kostenübernahme zu bitten. In unserem aktuellen Fall ging es um 2 Sachverhalte, außergerichtliche Angelegenheiten. Zu einem Vorgang gab es die Zusage der Kostenübernahme. Bei der zweiten Angelegenheit wurde sie abgelehnt, das sei nicht mitversichert.

Der Mandant zahlte also die Rechnung selbst.

Nachdem nun der andere Vorgang abgeschlossen war, ging die Rechnung an die Rechtsschutzversicherung. Die zahlte. Und gleichzeitig überwies sie auch den anderen Betrag, den sie zunächst nicht übernehmen wollte. Aus Kulanz, wie sie ausdrücklich mit der Überweisung übermittelte.

Da wird sich der Mandant freuen, dass er sein Geld von uns zurück bekommt.

So etwas wünscht man sich öfter.

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