Kann eine Strafanzeige auch im Zivilrecht helfen? Ein Beispiel:
Ein Unternehmer hat für eine GmbH eine Leistung erbracht im Bauwesen. Und wie schon fast üblich, geht die GmbH vor Bezahlung der Rechnung in Insolvenz.
Der Unternehmer erfährt von einem anderen Unternehmer, dass dieser bereits eine Strafanzeige gestellt hat, weil der Verdacht auf Betrug naheliegt. Also wird durch den Rechtsanwalt im Strafrecht für den Unternehmer ebenfalls eine Strafanzeige gestellt und Akteneinsicht beantragt. Nach langer langer Zeit hat die Staatsanwaltschaft sodann die Akte übersandt. In der Akte befindet sich eine Anklageschrift. Darin wird dem Geschäftsführer der GmbH Betrug vorgeworfen. Zur Begründung heißt es sodann:
„Der Angeschuldigte wusste spätestens seit dem 30.06.2010, dass die GmbH ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr befriedigen konnte. Ab dem 30.06.2010 erfolgten bei der Bank jeden Monat zahlreiche Rücklastschriften. Ab Juli 2010 bestanden bei einer anderen Bank weitere Rückstände. Ungeachtet dessen unterließ es der Angeschuldigte als Geschäftsführer nach dem 30.06.2010 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Wochen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der von ihn geführten Gesellschaft zu stellen.“
Der Unternehmer erbrachte seine Leistung im Mai 2011 und fertigte auch in diesem Monat die Rechnung an die GmbH. Die deutlichen Worte in der Anklageschrift lassen zumindest die Möglichkeit zu, den Geschäftsführer persönlich in die Haftung zu nehmen. Und da er rechtswidrig handelte, dürfte wohl auch im Fall einer privaten Insolvenz für diese Schulden keine Restschuldbefreiung erteilt werden. Allerdings garantiert auch das nicht, dass unser Unternehmer zu seinem Geld kommt.
Wenn es vielleicht übertrieben klingt, aber auch kleinere Unternehmen sollten über ihre Auftraggeber Bonitätsanfragen durchführen. Hierfür gibt es über das Internet verschiedene Dienstanbieter, die Bonitätsanfragen realisieren. Für die Bonitätsabfragen von Privatpersonen werden Beträge zwischen 2,50 € und 5,00 € und bei Firmen zwischen 7,00 € und 10,00 € erhoben. Bei einer Forderung von vielleicht 5.000,00 € und mehr dürfte ein solches Entgelt im Vorfeld zur Abfrage der Bonität wohl das geringere Übel sein.
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