Nicht jede Mehrarbeit ist Überstunde

Dez 29, 2011 | Arbeitsrecht

Jede Mehrarbeit ist Überstunde? Das wäre schön. Bestimmte Berufsgruppen leisten mehr oder weniger freiwillig über die im Arbeitsrecht vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit. Allgemein wird dies für Überstunden gehalten, die zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen sind.

Aber nicht immer, wie der Rechtsanwalt weiß und nun die Rechtsprechung zeigt.

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 17.08.2011 entschieden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten sei, bei Diensten höherer Art – hier im Fall eines Rechtsanwaltes – nicht gibt. Dies gilt auch dann nicht, wenn im Anstellungsvertrag eine unwirksame Klausel über die pauschale Abgeltung von Überstunden oder Mehrarbeit geregelt war. Also: nicht jede Mehrarbeit ist Überstunde.

Manchmal kann man aber auch den Eindruck gewinnen, dass Richter Rechtsanwälte nicht besonders leiden können.

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