Wie oft will sie nun noch eine mündliche Verhandlung?

Jan 10, 2013 | Arbeitsrecht

Es geht um eine mündliche Verhandlung in einem Arbeitsrechtsfall, der Arbeitgeber (AG) hatte nicht alles bezahlt. Die Arbeitnehmerin (AN) wollte ihr Geld und klagte.

Erste mündliche Verhandlung: Gütetermin. Der AG hatte vorher schon alles überwiesen. Weil aber noch irgend ein Pieps unklar war, wurde zunächst das Verfahren ruhend gestellt.

Nach 6 Monaten fragte das Gericht, ob denn eine nochmalige mündliche Verhandlung erforderlich sei. Der AG verneinte, die Anwältin der AN bejahte. Also erneuter Termin. Der AG erschien nicht, wozu auch. Denn es gab ja nichts.

Doch. Ein Zwischenzeugnis wird begehrt. Die AN ist in Elternzeit und hat zuviel Zeit. Also will sie nun ein Zwischenzeugnis, Stoff zum Lesen. Das Gericht nimmt den Antrag auf und bestimmt einen Kammertemin.

Der AG übersendet das Zeugnis, dem Gericht wird mitgeteilt, dass alles erledigt sei.

Nun schreibt die Anwältin, sie hätte gern den letzten Satz in der Gegenwartsform, nicht in der Vergangenheitsform, dann könne man den Termin für die mündliche Verhandlung aufheben. Es geht um eine solche Formulierung wie „Ihr Verhalten war vorbildlich.“ Statt dessen wollte sie nun „Ihr Verhalten ist vorbildlich.“

Das will nun der AG nicht mehr, jedenfalls nicht freiwillig. Wenn die Anwältin sonst nichts besseres zu tun hat, dann soll sie halt zum 3. Mal zum Gericht zur Verhandlung fahren und sich ein Urteil holen für diese Änderung. Wohlgemerkt, es geht um ein Zwischenzeugnis für eine Mutter in Elternzeit.

Naja, wer Langeweile hat…

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