Online: Angaben zum Verkehrsdelikt

Sep 20, 2011 | Verkehrsrecht

Wann macht man Angaben zum Verkehrsdelikt?

Der Mandant war wieder mal zu schnell. Viel zu schnell.

Letztens durfte er schon einmal zu Fuß gehen.

Nun befürchtet er, dass es ihn wieder trifft und nicht nur für einen Monat.

Nun, wie üblich wird ihm mitgeteilt, das zunächst die Akte angefordert wird. „Naja,“ sagt er darauf. „Ich habe den Verstoß schon zugegeben.“

Wie jetzt? Auf den neuen Anhörungsbögen ist eine Internetadresse mit Zugangsdaten, da kann man die Angaben zum Verkehrsdelikt gleich mal Online hinterlegen.

Ob da auch die Vorschriften über den Fernabsatz Anwendung finden? Kann der Mandant seine Angaben noch widerrufen?

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