Hier berichtet (zwar aus einem Strafprozess) ein Rechtsanwalt, dass die Zeugin durch Abwesenheit glänzte und sich auf ein Ordnungsgeld freuen darf. Es dürfte jedoch fraglich sein, ob es Bestand haben wird, wahrscheinlich hebt die nächste Instanz es wieder auf.
In einem Zivilprozess ging es einmal um die Abwesenheit der Partei.
Sie erschien einfach nicht. Es war die Partei, die die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt hatte. Das Gericht hatte trotz ihres Antrags ohne mündliche Verhandlung entschieden. Also wurde ein Termin angesetzt. Die Partei beantragte 2 x Terminsverlegung die ihr gewährt wurde. Den dritten Antrag versagte das Gericht.
Naja, wie zu erwarten war, erschien die Partei dann einfach nicht zu der von ihr selbst beantragten mündlichen Verhandlung. Das Gericht verhandelte und bestätigte das Urteil. Wegen Abwesenheit der Partei verhängte es ein Ordnungsgeld.
Die Partei legte Rechtsmittel ein. Und was kam? Die nächste Instanz hob das Ordnungsgeld wieder auf.
Was ist das Ergebnis? Der Richter wird künftig kein Ordnungsgeld mehr verhängen, wenn es in der Rechtsmittelinstanz wieder aufgehoben wird. So stumpft sich die Justiz ihre Waffen selber ab.
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