Passivlegitimation? Gibt es nicht im Arbeitsrecht

Apr 29, 2013 | Arbeitsrecht

Die Passivlegitimation läßt die beklagte Partei erkennen. Fehlt sie, wurde anscheinend die falsche Partei verklagt und die Klage wird abgewiesen.Das gilt für alle Gerichte. Für alle?

Ein tja, Arbeitnehmer? Scheinselbständiger? Wie auch immer, er streitet vor Gericht in Bautzen auf Zahlung von Bezügen. Er legte Rechnung mit Steuerausweis und allen offiziellen Angaben, die eine Rechnung benötigt. Und zwar an die A-GmbH.

Aus welchen Gründen auch immer verklagt nun sein Rechtsanwalt die B-GmbH. Das Arbeitsgericht prüft zunächst die eigene Zuständigkeit. Dazu befragt es den Kläger, ob es seine einzigen Einkünfte seien. Die beklagte B-GmbH hatte vorgetragen, er ginge noch anderen Beschäftigungen nach. Der Kläger beteuert, er hätte nichts anderes. Die Beklagte wurde zwar geladen aber nicht angehört. Der Kläger wird nicht aufgefordert, Beweis anzubieten, z.B. durch Steuerbescheide. Statt dessen teilt das Gericht seine vorläufige Rechtsmeinung mit, es halte das Arbeitsgericht für zuständig. Aber die Beklagte könne ja gegen die am Sitzungsende folgende Entscheidung Beschwerde einlegen. Nur prüfte das Gericht nicht mal ansatzweise die Passivlegitimation.

Und da man aber so gemütlich beisammen sei, könne man doch schauen, ob man sich nicht einigen wolle, so das Gericht. Wie wäre es, wenn die B-GmbH mal die Hälfte an den Kläger zahlen würde, dann wäre das doch erledigt. Sie würde sich das doch wirtschaftlich sicher leisten können. Oder wolle sie etwa die harte Tour gehen?

Auf den Einwand des Rechtsanwalts der Beklagten, dass der Kläger Rechnung an die A-GmbH legte, meinte das Gericht, das sei doch egal, gehöre doch sowieso alles dem Einen. Die Mitteilung, es seien unterschiedliche Anschriften, Gesellschafter und Geschäftsführer, führte nur zu einem „Ach so?“

Und noch einmal wurde gefragt, ob nicht die möglicherweise falsch beklagte GmbH die Hälfte zahlen wolle.

Sie wollte nicht. Weil eben die Passivlegitimation fehlt.

Arbeitsrecht ist anders.

Update: Nach Beschwerde beim Landesarbeitsgericht  war dann nicht mehr das Arbeitsgericht, sondern Zivilgericht zuständig. Und das wies die Klage wegen fehlender Passivlegitimation ab.

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