Wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt

Okt 13, 2012 | Verkehrsrecht

Gibt es das, die Rechtsschutzversicherung kündigt? Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, wähnt man sich als Privatperson oft in Sicherheit. Doch auch die Rechtsschutzversicherungen suchen sich ihren Kunden derzeit genauer aus und müssen sparen mit der Folge, dass bereits ein kleiner Rechtsfall genügt, damit die Rechtsschutzversicherung kündigt. Als Grund werden dann zu hohe Verfahrenskosten oder zu hohe Streitwerte genannt. Mit anderen Worten, ein schlimmer Arztfehler hat neben den schwerwiegenden gesundheitlichen Konsequenzen dann noch die Folge, dass aufgrund dieses Verfahrens die Rechtsschutzversicherung kündigt wegen der Höhe des geltend gemachten Schmerzensgeldes und den zu erwartenden Prozesskosten. Weitere Kriterien sind auch die Anzahl der Rechtsfälle in der Vergangenheit und was die Rechtsschutzversicherung bereits in den letzten 3, teilweise bis 5 Jahren an Kosten für den Versicherungsnehmer zahlen musste, z. B. Gerichts- und Anwaltskosten.

Ein schockierendes Beispiel ist  die gnadenlose Kündigung, wenn sich die Kosten in den letzten 2 Jahren auf 1.500,00 € belaufen, was bei einem Verkehrsunfall und gerichtlich geltend gemachten Schadensersatz und der Tätigkeit vom Rechtsanwalt im damit zusammenhängenden Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht schnell eintritt und keine weiteren Versicherungen als diese Rechtsschutzversicherung bei diesem Versicherungsunternehmen besteht.

Das Problem ist, dass man bei Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung immer wahrheitsgemäß angeben muss, dass eine Vorversicherung von sich bzw. dem Lebens- und Ehepartner bestand, aber diese gekündigt wurde und dann die neue Versicherung zu schlechteren Konditionen, z. B. nur mit einer hohen Selbstbeteiligung, abgeschlossen werden kann. Für solche Fälle kann man nur empfehlen, wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt, mit ihr zu verhandeln und die Weitergeltung des Vertrages – wenn auch mit mehr Selbstbeteiligung zu erreichen. Dann sollte man nach Ablauf der Mindestvertragszeit kündigen und sich eine neue Rechtsschutzversicherung suchen, bei der dann nicht mehr angegeben werden muss, dass man gekündigt wurde, da man ja selbst gekündigt hat.

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