Reden ist eben nur Silber

Mrz 10, 2011 | Strafrecht, Verkehrsrecht

Das mit dem Reden ist eben schwierig. Als Verteidiger kommen einem immer wieder drastische Beispiele der Auswirkungen einer klassischen Fehlvorstellung unter, man müsse nicht nur zur Beschuldigtenvernehmung hingehen sondern dort auch was zum Vorwurf sagen und erst dann zum Anwalt gehen.

Der Mandant, im einschlägigen Kontakt mit der Strafjustiz sehr erfahren  (das sollte man zumindest nach Einsicht ins VZR/ BZR meinen) erscheint mit einem neuen Problem. Er soll sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, bei der Polizei hat er schon ausgesagt. Reden ist Silber!

Bedenkliches Stirnrunzeln…

Die Akte kommt und ergibt erwartungsgemäss, dass die Ermittlungsarbeit dadurch gekrönt wurde. Der Mandant hat, wohl im Vertrauen darauf, dass Ehrlichkeit belohnt wird, angegeben, das er den Anstoß beim Einparken mitbekommen habe, ausgestiegen sei, nur Farbabrieb wahrgenommen und dann den Ereignisort verlassen habe.

Der Fahrzeughalter des vom Mandanten benutzten Fahrzeuges konnte lediglich angeben, dass selbiger den Pkw natürlich auch benutzt, ob zur fraglichen Zeit, bleibt unklar; der einzige Unfallzeige selbst würde nach eigenem Bekunden den Fahrer auf keinen Fall wiedererkennen…

Der Lohn der Ehrlichkeit – vom Reden ist dem Mandanten in Form einer amtsgerichtlichen Entscheidung nahezu sicher.

Jedenfalls dürfte es wegen des relativ geringen Schadens wenigstens aussichtsreich sein, zu versuchen, ihm die Fahrerlaubnis zu retten.

Abschließender Hinweis: Es soll nicht zum Lügen angestiftet werden. Aber man darf Schweigen. Und davon sollte mehr Gebrauch gemacht werden, als vom Reden.

Ihre R24 Anwaltskanzlei