Die richtige Geschwindigkeit, das kann schwierig sein, oder?
Es ruft ein Mandant beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an und regt sich fürchterlich darüber auf, dass die sächsische Landeshauptstadt offensichtlich von ihren eigenen Geschwindigkeitsbegrenzungen keine Ahnung hat.
Er sei ja nur allerhöchstens die dort auch zulässigen 30 km/h gefahren und man wirft ihm vor, dass er (trotzdem) zu schnell gewesen sei, und zwar gleich um 21 km/h…
Der Rechtsanwalt erkundigt sich ahnungsvoll, ob da irgendwo ein großes blaues Schild mit ein paar lustigen Piktogrammen im bzw. neben dem Weg gestanden habe, was der Empörte bejaht.
Nach der Erklärung, dass er sich in einer verkehrsberuhigten Zone befunden habe und die im Verkehrsrecht dort geltende Schrittgeschwindigkeit höchstens 5-7 km/h betragen darf, flaute die Empörung hörbar ab…
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