Schmerzensgeld für einen Mörder

Aug 6, 2011 | Strafrecht

Aktuell wird im Strafrecht darüber berichtet, dass es Schmerzensgeld für Herr G. gibt.Es findet sich z.B. hier eine sachliche Darstellung.

Es gibt auch reichlich unsachliche Darstellungen.

Rosa Luxemburg, man mag zu ihr stehen, wie man will, schrieb 1920 folgende Gedanken: „Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“ (Quelle: Wikipedia) Bekannt wurde dies unter der Abkürzung „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“

Wenn sich der Rechtsstaat messen lassen soll, dann hat er mit dieser Entscheidung für ein Schmerzensgeld für einen Mörder die Feuertaufe bestanden. Schließlich steht in Art 3 GG ausdrücklich: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Und das darf kein Privileg sein.

Falls Sie Schmerzensgeld für sich beanspruchen, brauchen Sie vielleicht einen Rechtsanwalt für das Strafrecht.

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