Briefgeheimnis? Da gab es ja vor einiger Zeit die Sportlerin, die eine Mail eines Schmutzfinken veröffentlichte. Sogleich gab es im Internet wieder Geschrei. Nicht gegen den Schmutzfinken, sondern gegen die Sportlerin. Wie kann sie nur. Und unter anderem wurde ihr vorgeworfen, das Briefgeheimnis zu verletzen. Aber naja, das Internet ist ja bekanntlich voller Trolle und ähnlicher Fabelwesen.
Stimmt, da kann man sich streiten. Aber hier hat jemand einen echten Grund, die Verletzung vom Briefgeheimnis zu rügen. Guckst Du:
Keine Ahnung, ob der den Postboten oder Nachbarn meint. Aber es ist egal, wer es getan hat, es ist eine Verletzung vom Briefgeheimnis.
Natürlich ist das im Strafrecht ein Tatbestand, der geahndet werden kann. Es gibt eine Menge solcher Tatsbestände, die sich mit Geheimnissen befassen. So unter anderem der Landesverrat, bei dem Staatsgeheimnisse verraten werden. Oder der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, das kann auch durch Arbeitnehmer erfolgen, die in der neuen Firma alles vom alten Arbeitgeber petzen.. Auch der Rechtsanwalt muss verschwiegen sein, ebenso wie Steuerberater, Ärzte, Notare. Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es auch die Möglichkeit, Schadenersatz und Unterlassungsansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.
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