Klar, mit Schriftwechsel zu Steuern hat jeder so seine Probleme. Und wer zahlt sie schon gern. Daher wird auch viel mit dem Finanzamt gestritten. Macht man mit dem so genannten Einspruch.
Als erstes versucht der zuständige Sachbearbeiter den Einspruch abzuwimmeln. Einige nichtssagende Floskeln im Schriftwechsel und der Rat, man möge doch den Einspruch zurücknehmen, weil unbegründet. Kennen die Meisten. Nehmen daher auch den Einspruch nicht zurück.
Jetzt wird der Einspruch an die Rechtsbehelfsstelle abgegeben. Und die schreibt üblicherweise, dass nach Eingang bearbeitet wird und es halt etwas dauern wird. Eben überlastet.
Neu ist jedoch folgender Satz: „Ich gehe davon aus, dass zur Ermittlung des steuerlich zu beurteilenden Sachverhalts ein sachlicher und kein überreizter Schriftwechsel geführt wird.“
Da muss ja ganz schön was los sein am Finanzamt. Denn der Satz kam vorsorglich, bevor überhaupt an die Rechtsbehelfsstelle etwas geschrieben wurde.
Ihre R24 Steuerberater