Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers

Sep 28, 2012 | Arbeitsrecht

Nach dem Arbeitsgericht Berlin darf der Arbeitgeber im Arbeitsrecht bei einer Anhörung zu einer Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers diesem keine Erkenntnisse vorenthalten, die er im Zeitpunkt der Anhörung bereits hatte.

Auch die Gelegenheit gegeben werden, bei der beabsichtigten Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers entweder einen Rechtsanwalt beizuziehen zu lassen oder sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich äußern zu dürfen. Der Arbeitgeber darf sich nicht auf die Möglichkeit der mündlichen Äußerung zurückziehen. Lehnt der Arbeitgeber die schriftliche Anhörung ab, ist die Verdachtskündigung unwirksam.

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