Wenn Vorstandsmitglieder eines Vereins auch gleichzeitig als Angestellte mit einem Arbeitsvertrag für den Verein tätig sind, ist dennoch problematisch, ob sie als Arbeitnehmer oder Mitglieder anzusehen sind.
Dies soll nach dem Bundesarbeitsgericht nämlich nur in Ausnahmefällen möglich sein. Folge davon ist, dass für Klagen gegen eine Kündigung das Arbeitsgericht in den meisten Fällen wohl nicht zuständig ist und auch das Kündigungsschutzgesetz, da es nur auf Arbeitnehmer anwendbar ist, keine Anwendung findet.
Eine weitere Folge ist, ob auf die Bezüge Sv-Beiträge zu zahlen sind. Das wirkt sich natürlich finanziell aus. Und die Vereine würden Geld sparen und für ihre eigenen Zwecke einsetzen können. Die Frage Arbeitnehmer oder Mitglieder kann aber eben auch die Haftung des Vorstandes nach sich ziehen, falls sie sich irrten und dann SV-Beiträge geschuldet werden.
Daher sollten Vereine solche Fragen mit Hilfe eines Anwaltes klären.
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