Verkehrsfunk und Werbung

Mrz 1, 2011 | Verkehrsrecht

Das ist ja bekannt. Im Radio werden das Wetter oder der Verkehrsfunk gesponsert. Es kommt also eine Ansage: „Das Wetter wird Ihnen von Ihrer Apotheke Sonnenschein präsentiert.“

Im regionalen Rundfunk hört sich das dann so an: „Der Verkehrsfunk wird Ihnen von Ihrem Bestattungshaus präsentiert.“ Und nach der Durchsage folgt dann noch: „Ihnen allen eine Gute Fahrt.“

Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Was haben Verkehr und Bestatter wohl für Berührungspunkte. Und wem gilt die Gute Fahrt? Und wieso „Ihrem“ Bestattungshaus?

Ihre R24 Kanzlei