Warum der Verlust der Fahrerlaubnis nicht nur nach Alkohol am Steuer droht…

Okt 2, 2012 | Verkehrsrecht

Nicht nur dann, wenn man in Flensburg 18 Punkte gesammelt oder nach Aufforderung der Führerscheinstelle nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen hat oder der Strafrichter nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheitsfahrt oder Straßenverkehrsgefährdung durch Urteil den Verlust der Fahrerlaubnis bewirkt.

Ein Verlust der Fahrerlaubnis droht auch all jenen, die es mit den Vorschriften über das Parken oder Geschwindigkeitsbegrenzungen unterhalb der Punkteränge nicht so genau nehmen.

So hat kürzlich das Verwaltungsgericht Berlin zum wiederholten Male entschieden, dass auch hartnäckige Parksünder als nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sind, wenn sie sogenannte bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhalten – wie eben wiederholt falsch parken.

So meint das Gericht, hartnäckige Verstöße gegen Verkehrsordnungsvorschriften dann erkennen zu können, wenn insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten vorliegen, davon 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die noch nicht mit einem Punkt oder mehreren Punkten zu ahnden waren.

Dem Betroffenen nutzte es auch nichts, dass er behauptete, die Parkverstöße hätten zum größten Teil Dritte – hier wohl seine Mitarbeiter – verursacht. Er büsst eben stellvertretend mit dem Verlust der Fahrerlaubnis.

Das Gericht ließ dies nicht gelten und hat insgesamt zu der Problematik gemeint, dass auch der hartnäckige Parksünder eine Gefahr darstelle, die in seiner unangemessenen Einstellung zu den im Interesse eines geordneten Straßenverkehrs erlassenen Rechtsvorschriften liege. Somit kann der Verlust der Fahrerlaubnis auch bei Bagattelldelikten drohen, wenn sie sich häufen.

Auch wenn er einzelne Verstöße nicht begangen hätte, habe er es jedenfalls unterlassen, als Kraftfahrzeughalter auf das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter einzuwirken.

Ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wird, bleibt abzuwarten, allerdings scheint zumindest die Berliner Verwaltungsjustiz eine Vorreiterrolle bei der Frage des Erhaltes der Fahrerlaubnis einzunehmen, wenn es darum geht, sich wiederholende Verkehrsverstöße zu beurteilen, die in amtlichen Registern nicht eingetragen werden.

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