Videoüberwachung und Kündigung im Arbeitsrecht

Sep 7, 2012 | Arbeitsrecht

Trotz verdeckter Videoüberwachung kann eine Kündigung aufgrund des dadurch erhaltenen Nachweises einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung wirksam sein.

Das ist nach dem Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2012, dann der Fall, wenn die Videoüberwachung aufgrund eines konkreten Verdachtes einer solchen strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung durch den Arbeitgeber veranlasst wurde und es keine andere Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen gab und die veranlasste Maßnahme insgesamt nicht unverhältnismäßig war.

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