Nun hat der BFH entschieden, dass Säumniszuschläge auch fiktiv erhoben werden dürfen. Was das bedeutet?
Es ging um einen Scheck. Bei dem wird unterstellt, dass der Geldeingang 3 Tage später statt findet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 AO). Der Scheck wurde nicht 3 Tage vor Fälligkeit der Steuer eingereicht, sondern 2 Tage vorher.
Also gilt für das Finanzamt die Zahlung als um einen Tag verspätet bewirkt. Es werden also 8,50 EUR als Säumniszuschläge festgesetzt. Dagegen klagte sich der Steuerzahler nun durch. Denn, nachweislich ging das Geld dem Finanzamt pünktlich am 2. Tag zu durch die Gutschrift des Schecks auf dem Konto des FA. Also vor dem fiktiven 3. Tag.
Und der Bundesfinanzhof sagt. es war verspätet. Es spielt keine Rolle, wann das Geld gut geschrieben wurde, sondern der Gesetzestext ist ausschlaggebend. Also ging fiktiv das Geld erst am 3. Tag beim Finanzamt ein und damit verspätet. Geht es noch? Schon mal an andere Fiktionen gedacht? Zustellfiktion, auch 3 Tage. Aber der Empfänger kann sie widerlegen.
Mal abgesehen davon: es ging um Säumniszuschläge von 8,50 EUR. Haben unsere obersten Gerichte nichts besseres zu tun? Und wie war das mit dem tatsächlichen, wirklichen Leben? Sind die Richter mittlerweile bei Facebook eingezogen und leben in einer fiktiven Welt? Die Steuern sollen pünktlich entrichtet werden. Aber wenn sie es wurden und dennoch Säumniszuschläge berechnet werden, dann ist nicht nur in unserem Steuersystem, sondern auch im Rechtssystem etwas nicht in Ordnung. Wie wäre es, wenn die Richter mal einen Monat ihr Salär nur fiktiv bekommen. Vielleicht lernen sie dann den Unterschied zur Wirklichkeit kennen.
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