Der Mandant berichtet zum Thema Fingerabdrücke:
In der Firma gab es ein Techtelmechtel zwischen Angestellten. Kommt ja vor. Böswillige Beobachter haben das wohl genutzt, um Stimmung gegen die Beiden zu machen.
Es wurden E-Mails und SMS ohne Absender (?) verschickt. Auf dem Firmenparkplatz wurden Zettelchen an die Autos gesteckt.
Nun stellte jemand Strafanzeige wegen Verleumdung. Der Mandant wurde als Zeuge geladen.
Bei der Polizei kam der Mandant den Fragen nach und antwortete nach besten Wissen und Gewissen. Die Polizei teilte auch mit, dass man die Urheber der Mails und SMS nicht ermitteln könne. Aber vielleicht wären Abdrücke auf den Zettelchen.
Und nun wird der Zeuge gebeten, rein vorsorglich mal seine Fingerabdrücke zu geben. Er war so überrumpelt, dass er dem auch noch nachkam.
Um was ging es noch einmal? Verleumdung, kein Mord, Sexualdelikt, Terrorismus oder so. Merkwürdig.
Ihre R24 Anwaltskanzlei