Wann müssen wir nun die Akte zurückschicken?

Jun 28, 2012 | Prozessrecht

Gerade in Strafverfahren müssen wir die Akte zurückschicken, sonst gibt es Schwierigkeiten.

Es wurde für ein bestimmtes Verfahren bei einem anderen Gericht eine Akte angefordert, die für dieses Verfahren von Bedeutung ist. Wie üblich übersendet das Gericht die Akte und hat auch ein Anschreiben beigefügt.

Hierin heißt es jetzt:

„Es wird gebeten, die Akte nach Einsichtnahme und Zahlung der Auslagenpauschale von 12,00 € an das Landgericht … zurückzugeben.“

Wenn also der Mandant die 12,00 € nicht bezahlen will, brauchen wir dann nicht die Akte zurückschicken? Oder wenn wir nicht hineinschauen, ebenfalls nicht?

Wir haben dann doch die Akte wieder zurück gesandt, schließlich wollen wir künftig  die Akten nicht nur noch vor Ort einsehen dürfen.

Ihre R24 Anwälte