Welche Strafe bei Tod eines Motorradfahrers?

Jan 26, 2012 | Strafrecht

Laut einem Amtsgericht bekommt man für den Tod eines Motorradfahrers 300 EUR und Teilnahme an einer Verkehrsschulung. So berichtet heute die Sächsische Zeitung zum Strafrecht. Was war passiert?

Es gab einen Unfall. Ein Radfahrer stürzte, das Fahrrad lag auf der Fahrbahn. Ein Motorradfahrer, Familienvater, fuhr darüber und kam dann in die Leitplanke. Er starb an den Folgen des Unfalls. So kam es tragisch zum Tod eines Motorradfahrers

Im Vorderrad des Fahrrads klemmte ein Pullover. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Radfahrer versuchte, während der Fahrt den Pullover anzuziehen. Dabei kam der Pullover in das Vorderrad und verursachte den Sturz.

Es gab kein Wort des Bedauerns. Der Angeklagte schwieg. Die Verteidigungsstrategie vom Rechtsanwalt war, dass der Pullover durch Überfahren des Fahrrads vom Motorrad in die Fahrradgabel geriet.

Und obwohl der Angeklagte eisern schwieg, hatte die Richterin den Eindruck, ihm sei die Sache nahe gegangen. Und der Motorradfahrer hatte angeblich auch eine erhebliche Mitschuld. Er sei laut Gutachter auf der Straße, 100 km/h sind erlaubt, mit 78 – 92 km/h unterwegs gewesen.

Der jetzt 21 – Jährige war zum Zeitpunkt des Unfalls im November 2010 19 Jahre alt, es wurde Jugendstrafrecht angewandt.

300 EUR und eine Verkehrsteilnehmerschulung beim Tod eines Motorradfahrers? Das war alles? Nach Auffassung der Richterin war der Angeklagte zur falschen Zeit am falschen Ort.

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