Wenn der Bus anhält und plötzlich die Warnblinkanlage angeht

Dez 28, 2011 | Verkehrsrecht

Wann schaltet der Busfahrer die Warnblinkanlage ein?

Die Ausgangssituation ist sicherlich bekannt: Man fährt hinter einem Bus her und ärgert sich, ihn im dicht befahrenen Stadtbereich noch immer nicht überholen zu können. Dann wird der Bus noch langsamer, fährt rechts an den Straßenrand und schaltet die Warnblinkanlage ein.

Man hält an und urplötzlich folgen drei oder vier Überholvorgänge, deren Fahrzeugführer mehr oder weniger gestenreich oder auch für sich wohl wenig schmeichelhaft über die Geistesgaben desjenigen Fahrzeugführers nachdenken, der wie angewachsen hinter dem Bus stehenbleibt.

Für Denjenigen, der bisher einen mit Warnblickanlage  gehaltenen Bus überholt hat und noch immer überholt:

Überholt man noch, wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet, sich aber noch der Haltestellt annähert, so kostet das – lediglich – einen Punkt und 40 oder 50 €, überholt man dann, ohne ausreichenden Seitenabstand, schneller als Schrittgeschwindigkeit und mit Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste, sind hier schon zwei Punkte bzw. 40 oder 50 € fällig – das gilt auch für Alle, die aus der Gegenrichtung an dem Bus nicht lediglich mit Schrittgeschwindigkeit – 4 bis 7 km/h – vorbeifahren.

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