Welche Folgen, wenn die Polizei ermittelt?
Man kann man sich leider nicht darauf verlassen, dass man als Betroffener und Zeuge über seine Rechte aufgeklärt wird.
Es erscheint der Mandant und teilt mit, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts einer begangenen Unfallflucht erhalten zu haben. Es wird, wie in solchen Fällen üblich, verfahren, Akteneinsicht beantragt und gleichzeitig der vorladenden Polizeidienststelle mitgeteilt, dass der Mandant zur Beschuldigtenvernehmung nicht erscheinen wird und dass auch nicht, wenigstens nicht vorläufig, beabsichtigt ist, zum Sachverhalt Ausführungen zu machen.
Es vergeht dann geraume Zeit, bis von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Akte zur Einsicht freigegeben und übersandt wird. Aus der Akte ergibt sich dann sehr Erstaunliches:
In Kenntnis der Tatsache, dass der Betroffene keine Aussagen machen wird, hat die Polizei ermittelt und die Ehefrau des Mandanten angerufen, sie in ein Gespräch verwickelt und in diesem Zusammenhang abgefragt, wer denn das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt gelenkt habe. Die Ehefrau entgegnete darauf, sie könne sich an den Fall erinnern, da sie zum einen Fahrzeuginsassin und ihr Mann der Fahrer gewesen sei.
Nun sollte es jedem Polizeibeamten im Rahmen seiner Ausbildung zweifellos vermittelt worden sein, dass ein Recht für Ehegatten oder Familienangehörige, das Zeugnis zu verweigern, nicht nur schlechthin existent ist, sondern auch keinesfalls grundlos existiert. In den schriftlichen Ausführungen des Polizeibeamten findet sich dann auch mit keinem Wort etwas davon, dass die Ehefrau vor ihrer telefonischen Befragung zu ihrem Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden sei.
Der Fahrzeugführer, zu dessen Lasten angeblich ein Unfall geschehen sein soll, lässt sich dahingehend ein, weder den Fahrer noch den Beifahrer erkannt zu haben. Die Aussage der Ehefrau dürfte wegen des Fehlens einer zwingend gebotenen Belehrung im Verfahren nicht verwertbar sein. Ob die Ehefrau in einem Gerichtsverfahren, spätestens vom Gericht ordnungsgemäß belehrt, aussagen wird, kann immerhin bezweifelt werden.
Angesichts dessen darf man also durchaus gespannt darauf sein, welche Entscheidung die Staatsanwaltschaft für die Fortführung des Verfahrens trifft. Im vorliegenden Falle war also die Polizei, obschon sie die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu unterstützen hat, eher der Verteidigung dienlich. Wenn die Polizei ermittelt, macht sie eben nicht immer alles richtig.
Update: Die Einwendungen gegen diese Methoden hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
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