Bei einem Unfall kam auch eine Unbeteiligte, später die wichtige Zeugin, hinzu. Sie fragte den Mandanten, ob sie bleiben müsse, bis die Polizei käme. Seine Frage, ob sie etwas gesehen habe, verneinte sie. Der Mandant überließ es ihr, zu bleiben oder zu gehen, worauf sie sich entfernte.
Aus der späteren Akteneinsicht ergab sich dann, dass die wichtige Zeugin sich einen Tag später bei der Polizei meldete. Sie wurde zum Unfall befragt:
„Ich ging in die Richtung… Als es knallte, drehte ich mich um und sah den Unfall. Zum Unfallhergang kann ich keine Angaben machen.“
Damit endete die Zeugenaussage.
Aber wenigstens hat sie ihr Gewissen beruhigt und ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt.
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