Es ist schwer für Mandanten, wenn sich Prozesse in die Länge ziehen
Nach einem Verkehrsunfall ging es um die Frage rechts vor links und abgesenkter Bordstein, schwierige Frage im Verkehrsrecht. Jede Seite behauptete, Vorfahrt gehabt zu haben.
Der Richter hatte wohl auch nicht die rechte Lust zu diesem Verfahren im Verkehrsrecht. Er erließ einen Beschluss, dass ein Gutachter ran müsse. Der sollte die mögliche Geschwindigkeit des einen Teilnehmers vor der Kollision feststellen und ob dieser Fahrer überhaupt reagierte.
Es steht ja im Ermessen des Gerichtes. Der Beschluss wurde am 11.06.2010 gefaßt. Die Parteien haben dem nicht widersprochen.
Aber zunächst mäkelte der Rechtsanwalt der einen Partei an dem Gutachter, er wäre nocht objektiv. Was auch immer das heißen mochte. Nach einigem Geplänkel blieb es bei diesem Gutachter.
Nach einem halben Jahr aber wurden erst die Akten an den Gutachter übersandt. Es ist ungeklärt, ob dieser die Akten so spät anforderte, oder das Gericht erst so spät versandte.
Im März diesen Jahres meldete sich dann der Gutachter „nach dem Aktenstudium“, also nach 2 Monaten, dass er eine Ortsbesichtigung durchführen und die Beteiligten einladen möchte.
Im April fand schließlich der Ortstermin mit dem jeweiligen Rechtsanwalt und den Parteien statt.
Jetzt ist mehr als 1 Jahr vergangen. Es gibt immer noch kein Gutachten. So ziehen sich Prozesse in die Länge.
Übrigens, angefangen hat alles im April 2010. Da kam die Mandantin in die Kanzlei Hoyerswerda und wollte den Rechtsanwalt für den Fall aus dem Verkehrsrecht sprechen.
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