Wieder mal ein sehr wichtiger Zeuge

Mrz 14, 2013 | Strafrecht

Ein Unfall an einer Ampelkreuzung und ein sehr wichtiger Zeuge. Der rechtsabbiegende PKW bleibt in der Kurve kurz stehen, um nach Fußgängern zu schauen. Da fährt ihm hinten eine Radfahrerin rein und fällt dann um. Die querte die Straße, von der der PKW abbog, von links kommend bei Rot. Weil sie es wahrscheinlich eilig hatte, noch bei Rot rüber zu kommen, übersah sie wohl den PKW. Sie trug keinen  Fahrradhelm. 4(!) Zeugen schildern diesen Ablauf dem Anwalt und vor Gericht.

Es gibt einen fünften Zeugen. Der beschrieb es so: „Das Auto fuhr bei Rot über die Kreuzung und erfasste sie mit dem linken Kotflügel. Ich stand auf meinem Balkon im 3. Stock und konnte alles genau sehen. Dann fiel die Radfahrerin zu Boden. Ich konnte genau den Knall hören, als sie mit dem Kopf auf die Fahrbahn schlug.“

Es ist eine dichtbefahrene Kreuzung, das Haus steht 50 m davon entfernt und ein sehr wichtiger Zeuge saß im 3. Stock auf seinem Balkon. Und er hört den Knall, mit dem der Kopf der Radfahrerin auf den Boden knallt? Typisch für Aussagen im Strafrecht.

Nun, es soll ja bewußtseinserweiternde Mittelchen geben, mit denen man besser sieht oder hört, wer weiß, was er genommen hatte. Ein sehr wichtiger Zeuge? Eher nicht.

Übrigens, die Radfahrerin ist wohlauf.

Ihre R24 Anwaltskanzlei