Bei den Verkehrsrechtssachen waren diese Woche nur Unfälle durch Radfahrer zu verzeichnen.
In einem Fall fuhr eine Radfahrerin auf dem Radweg. Der Mandant näherte sich nichtsahnend. Links kam eine Seitenstraße in Sicht. Urplötzlich, ohne sich umzudrehen oder die Hand rauszuhalten, schoss die Radfahrerin vom Radweg nach links auf die Straße. Leider konnte der Mandant trotz Ausweich- und Bremsmanöver den Unfall nicht mehr verhindern. Aber Gott sei Dank erlitt die Fahrerin nur leichte Verletzungen. Im Nachgang tauchte dann die Polizei bei ihr auf und fragte an, ob sie Anzeige wegen Körperverletzung stellen wolle. Sie rief dann in der Kanzlei an und schilderte den Vorfall. Und sie war ehrlich. Sie sagte den Polizisten, dass sie selber schuld war und keine Anzeige stellen wolle. Das kommt auch nicht mehr so oft vor.
In einem anderen Fall parkte der Mandant Am Straßenrand. Ebenfalls eine Radfahrerin kam irgendwie nicht so richtig an dem Auto vorbei. Also schrammte sie mit ihrem Rad auf der rechten Seite von vorn bis hinten am Auto lang. Danach wollte sie sich entfernen. Der Mandant konnte sie aufhalten und die Polizei zur Personalienfeststellung rufen. Auf anschließende Versuche, sich zur Schadensregulierung zu äußern, reagierte sie auch nicht mehr. Nun wird es eben teurer, jetzt darf sie auch noch Anwaltskosten tragen.
Also immer schön vorsichtig, wenn Sie einen Radfahrer sehen.
Ihre R24 Anwaltskanzlei