Bekomme ich Tariflohn?

Diese Frage wegen Tariflohn werden sich wohl viele Arbeitnehmer stellen. In der Regel ist Tariflohn höher als die sonst übliche Bezahlung bei nicht tarifgebundenen Betrieben. Deshalb hat der Gesetzgeber in verschiedenen Branchen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eingeführt. So soll Lohn-Dumping vermieden werden. Demzufolge können auch für Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben Tariflöhne gelten.

Ein Problem im Arbeitsrecht stellt sich dann, wenn der Betrieb mehrere Bereiche hat, wovon nur ein Bereich mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag belegt ist. In diesem Fall muss das Unternehmen sämtliche Arbeitszeiten der Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen listen. Überwiegen die Arbeitszeiten in dem Bereich mit Tarifvertragsgeltung, dann ist für diese Arbeitnehmer auch der Tariflohn zu zahlen. Überwiegt jedoch der Anteil an Arbeitszeit der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer, bekommen auch die anderen Arbeitnehmer keinen Tariflohn.

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