Die freie Zeit im Urlaub hat begonnen. Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist? Ganz eindeutig ja, er darf.
Was passiert dann? Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in den Bereich des Empfängers gelangte, z.B. in seinen Briefkasten.
Und wenn jemand länger im Urlaub ist, als die Frist für eine Kündigungsschutzklage? Dann muss der Arbeitnehmer einen Antrag stellen auf Zulassung der verspäteten Klage. Hierfür hat er eine Frist von 14 Tagen. War der Arbeitnehmer schuldlos verhindert, die Kündigung zu empfangen, kann er einen solchen Antrag stellen.
Muss der Arbeitnehmer sich um seine Post sorgen, wenn er mehrere Wochen im Urlaub ist? Die Gerichte haben bisher eine 6-Wochen-Frist eingeräumt. Ist der Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen abwesend, muss er keine Vorkehrungen treffen. Ist er länger abwesend, sollte er jemanden beauftragen, seinen Briefkasten zu leeren bzw. die Post durchzusehen.
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