Teure Verletzung von Markenrechten
Eine Mandantin hat eine eingetragene Marke. Unter dieser Marke vertreibt sie ihre Produkte. Ein anderes Unternehmen vertreibt eine Software, mit der die Produkte unserer Mandantin beschrieben werden. Beim Vertrieb der Software verwendet das andere Unternehmen den Markennamen unserer Mandantin. Unsere Mandantin hätte nichts dagegen, dass das andere Unternehmen seine Software vertreibt, jedoch möchte sie hinsichtlich der Produktbeschreibungen ein Mitspracherecht haben, damit keine Fehlinformationen geliefert werden. Und natürlich möchte sie auch gefragt werden, wenn ihre eingetragene Marke durch Dritte genutzt wird.
Also wird durch den Rechtsanwalt in Bautzen die Gegenseite angeschrieben und zunächst zur Unterlassung aufgefordert, gleichzeitig wird mitgeteilt, dass man bereit sei, sich zu einigen über eine Mitbenutzung der Marke. Es erfolge keine Reaktion. Auf ein weiteres Schreiben erfolgte ebenfalls keine Reaktion. Es kommt lediglich ein Schreiben in der Gestalt, dass das Unternehmen gar nicht so viel Geld damit verdiene.