Der Bundespräsident 

Der Bundespräsident. Er gehört wie Bundesrat und Bundestag zu den Verfassungsorganen der Bundesrepublik. Er setzt zum Beispiel mit seiner Unterschrift Gesetze in Kraft. Er soll sie auch vorher prüfen. Ab und zu, ganz selten, verweigert er tatsächlich mal seine Unterschrift. Damit bringt er die Politik ganz schön ins Schwitzen. Sollte er öfters machen.

Der Bundespräsident hat mit Schloss Belevue einen schönen Sitz in Berlin.

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Die neue Politik der Kanzlerin

Unsere Kanzlerin scheint einen neuen Dreh gefunden zu haben. Erinnern Sie sich noch an Helmut Kohl? Der hatte auch den Dreh raus. Der saß unliebsame Sachen einfach aus.

Unsere Kanzlerin tut so, als würde sie etwas bewegen. Beispiel Flüchtlinge: Sie schwatzt ganz lange mit den anderen EU-Oberen. Ist was passiert? Nein. Kommen weniger Flüchtlinge? Ja. Weil andere die Arbeit für die Kanzlerin erledigt haben. Die Balkanstaaten, die haben einfach die Grenzen dicht gemacht.

Und jetzt im Fall Böhmermann? Die Kanzlerin tut offensichtlich Erdogan und der Türkei einen Gefallen. Anklage zugelassen. Passiert was? Wiederum nein, wahrscheinlich. Denn die Staatsanwaltschaft wird jetzt ermitteln. Und mangels Verdacht oder warum auch immer das Verfahren wieder einstellen.

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Der Bundesrat

Man kennt ihn kaum, den Bundesrat. Bekannter ist der Bundestag. Beide sitzen in Berlin.

Im Internet findet man ihn unter mit einer eigenen Seite.. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan. In ihm sind die Länder vertreten. Die Bundesländer wirken über dieses Organ mit an der Gesetzgebung sowie bei der Regelung der Angelegenheiten der EU. Damit sollen die Länderinteressen bei der politischen Willensbildung berücksichtigt werden. Das ist das Prinzip des Föderalismus.

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