Der Bundespräsident 

Der Bundespräsident. Er gehört wie Bundesrat und Bundestag zu den Verfassungsorganen der Bundesrepublik. Er setzt zum Beispiel mit seiner Unterschrift Gesetze in Kraft. Er soll sie auch vorher prüfen. Ab und zu, ganz selten, verweigert er tatsächlich mal seine Unterschrift. Damit bringt er die Politik ganz schön ins Schwitzen. Sollte er öfters machen.

Der Bundespräsident hat mit Schloss Belevue einen schönen Sitz in Berlin.

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