Schadenersatz bei Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis

Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag haben nicht nur Konsequenzen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In bestimmten Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig ist.

Entsteht dem Arbeitgeber durch Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ein finanzieller Schaden, ist der Arbeitnehmer dem Grunde nach zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Jedoch richtet sich die Höhe nach der Schwere der Schuld der Pflichtverletzungen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, fällt auch die Höhe des Schadenersatzanspruchs unterschiedlich aus. Darüber hinaus muss natürlich der Arbeitgeber seinerseits den Schaden in der Höhe auch genau belegen. Das bringt natürlich Schwierigkeiten mit sich, weil verschiedene Faktoren hierbei eine Rolle spielen.

Die Arbeitgeber gehen daher zunehmend dazu über, in Arbeitsverträgen Klauseln aufzunehmen, die die Verpflichtung des Arbeitnehmers beinhalten, Vertragsstrafe zu zahlen. Dann muss ein Arbeitgeber nicht mehr den Schaden nachweisen. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer Pflichtverletzungen begangen hat. In diesem Fall würde er eine Vertragsstrafe verwirken.

Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, einen Rechtsanwalt vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zu konsultieren.

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