Arbeitszeiten im Arbeitsrecht

Die Arbeitszeiten werden im Arbeitsrecht in der Regel durch den Arbeitsvertrag dem Grunde nach geregelt. So werden wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart, beispielsweise 30 Stunden oder 40 Stunden. Darüber hinaus ist in den Arbeitsverträgen meist noch die Klausel enthalten, dass die Gestaltung der  Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber vorgenommen wird.

Oft haben die Firmen dann Schicht- oder Arbeitszeitpläne. Hier werden die Arbeitnehmer entsprechend eingesetzt. Natürlich können Arbeitnehmer bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeiten Wünsche anmelden. Gute Arbeitgeber werden dies auch bei der Planung der Arbeitszeiten berücksichtigen. Schließlich muss der Arbeitgeber bedenken, dass Arbeitnehmer Kinder haben und auch private Verpflichtungen, die es zu erledigen gilt. Hier ist es im beiderseitigen Interesse, Kompromisslösungen zu finden.

Bei der Regelung der Arbeitszeiten sind aber auch gesetzliche Grenzen zu beachten. So darf die tägliche Arbeitszeit höchstens zehn Stunden ohne Pausen betragen. Muss der Arbeitnehmer länger arbeiten, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die der Arbeitgeber belangt wird. Auch hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es gesetzliche Höchstgrenzen, die der Arbeitgeber zu beachten hat.

Hinsichtlich der Mehrarbeit wird in der Regel in Arbeitsverträgen geklärt, ob diese sofort als Überstunden vergütet oder mit Freizeit abgegolten werden. Seit der Einführung des Mindestlohns ist jedoch zu beachten, dass diese Klauseln zusätzlich beinhalten müssen, dass die Freizeit innerhalb von 12 Monaten nach Entstehen der Mehrarbeit zu gewähren ist, andernfalls die Überstunden in Geld abzugelten sind.

Gerade die Überstunden bieten immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was sind Überstunden, sind sie tatsächlich angeordnet worden oder handelt es sich mangels einer solchen Anordnung eben nicht um Überstunden? Gerade Arbeitgeber sollten sich hier durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

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