Arbeitszeiterfassung – Richterrecht des EuGH

Der EuGH und die Arbeitszeiterfassung. Da ist es wieder, das Richterrecht. Der EuGH muss aufgrund von Vorschriften seine Urteile fällen. In der EU-Arbeitszeitrichtlinie findet sich nichts zur Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten. Jetzt schließt also das Gericht eine Lücke???

Die Arbeitszeitrichtlinie wurde von dem EU-Parlament und dem EU-Rat beschlossen. Das ist die Gesetzgebung. In der westlichen Demokratie gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, schön getrennt. Und was macht der EuGH? Setzt sich darüber hinweg. Er legt nicht aus, er setzt Recht. Er verpflichtet die EU-Staaten, neue Gesetze zu erlassen, nicht das EU-Parlament.

Art. 20 Grundgesetz, Gewaltenteilung: „Rechtsprechung ist an die Gesetze gebunden.“ Im Prinzip gilt das auch für den EuGH auf EU-Ebene. Wenn also in der Arbeitszeitrichtlinie keine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung geregelt ist, muss der EuGH sich daran halten. Statt dessen verpflichtet dieses Gericht 28 EU-Länder, eine solche Verpflichtung in das nationale Recht aufzunehmen. Das ist Gesetzgebung am EU-Parlament und an den nationalen Parlamenten vorbei. Denn die nationalen Parlamente können nicht mehr frei entscheiden, ob sie das möchten, sie können nur noch darüber entscheiden, wie sie es regeln.
Aber mal unabhängig davon, soll es doch kommen.

Was wird passieren? Die Gewerkschaften behaupten ja, dass Millionen oder Milliarden Überstunden geleistet werden. Jetzt wird man sehen, ob diese Behauptungen sich bewahrheiten. Und eine solche Regelung, liebe Gewerkschaften, wirkt immer auch in 2 Richtungen. Ist der Arbeitnehmer bisher während der Arbeitszeit pinkeln oder rauchen gegangen, kann das künftig Pause sein. Mal so die Mittagspause um 10 min überziehen? Kein Problem, wird dann aber registriert. Muss der Arbeitnehmer halt hinten ran hängen. Die bisherigen Klagen vor dem Arbeitsgericht wegen Überstunden, mit dem privaten Kalender des Arbeitnehmers, an welchen Tagen er doch länger da war: nun kann man eben mit der Arbeitszeiterfassung sehen, ob es tatsächlich welche gab.

Und ehrlich, liebe Wirtschaft, deshalb geht die Welt nicht unter. Es gibt mittlerweile Zeiterfassungen online, mit Handy usw., so dass man das unkompliziert einführen kann. Deswegen wird es nicht mehr Bürokratie geben müssen.

Es sei denn, und das könnte kommen, dass natürlich der Zoll dann verpflichtet wird, regelmäßig die Betriebe zu kontrollieren und zu überwachen. Dann brauchen wir bestimmt 1000 neue Beamtenstellen. Ja, dann könnte es doch noch Bürokratie werden. Und da wir in Deutschland sind, sollte man keine Wette wagen.

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