Diskriminierung wegen Alter: Kündigung, Abfindung, Urlaub

Eine Diskriminierung wegen Alter ist nicht nur im Arbeitsrecht unzulässig. Jedoch gibt es bei den Regelungen und der Rechtsprechung zu Fragen der Benachteiligung wegen Alter Widersprüche.

Es ist Diskriminierung wegen Alter, jemanden zu kündigen, weil er demnächst Rente bezieht und ein anderer Arbeitnehmer noch einige Jahre arbeiten muss. Wird ein solcher Grund für die Kündigung angegeben, werden die Arbeitsgerichte regelmäßig die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen.

Werden in einem größeren Unternehmen Kündigungen mit einem Sozialplan durchgeführt, ist es allerdings rechtens, dass ein Arbeitnehmer, der demnächst in Rente geht, weniger Abfindung erhält. Hier gilt, dass eine Kürzung der Abfindung wegen der sozialen Abfederung durch die Rente zulässig ist.

Erhält ein älterer Arbeitnehmer mehr Urlaub als ein jüngerer Arbeitnehmer, ist auch das keine Diskriminierung wegen Alter. Warum nicht? Der ältere Arbeitnehmer benötigt einfach mehr Zeit für die Regeneration. Wirklich?

Die Beispiele zeigen, dass das Arbeitsrecht teilweise recht unverständlich ist. Wenn ein Arbeitnehmer wegen der Nähe zur Rente weniger Abfindung erhalten kann, weshalb sollte eine Kündigung aus diesem Grund Diskriminierung wegen Alter sein?

Die Regelungen zur Diskriminierung gelten nicht nur in diesen Fällen, Sie finden auch bei Bewerbungen Anwendung. Hier sollte sich ein Arbeitgeber jeglichen Kommentars enthalten, weshalb er einen Bewerber nicht berücksichtigt hat. Jede Form der Erläuterung, die der Arbeitgeber den Bewerber zukommen lässt, kann ein Hinweis auf eine Diskriminierung sein. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber zu Schadenersatz verurteilt werden.

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