Ja, beA. So ein Kürzel, aber das hat es in sich. Nicht das die Anwälte noch ein Postfach brauchen würden. Sie haben einen Briefkasten, ein Gerichtspostfach, ein EGVP, also elektronisches Medium für Gerichtspost, ein Fax und viele auch ein E-Mail-Postfach.
Nun soll alles anders werden. Die Anwälte bekommen das beA. Und wozu? Niemand weiß es so richtig. Es soll das EGVP ablösen. Und die Anwälte können untereinander schreiben, per besonderer Mail. Und vielleicht nutzen irgendwann auch Gerichte das Postfach.
Was daran der Anschiss ist? Die Einrichtung und Installation. Klar ist doch alles einfach, oder nicht?
Eine Firma bietet nun per Mail an:
- 2 Stunden Beratungsleistungen, entweder als Erstberatung oder begleitend während des Prozesses der Anmeldung und Einrichtung bis hin zur Nutzung des beA
- Technische Einrichtung von 5 beA-Postfächern
- Installation der Kartenleser
- Begleitung des Aufladeverfahrens der Signaturzertifikate
- Begleitung beim Registrierungs- und Anmeldeprozess
- Begleitung bei der Einrichtung der Rechte
- Einrichtung der Mitarbeiterkarten und –zertifikate
- Ersteinweisung in das beA
Klingt doch gut, oder? Ja, nur bis man den Preis gelesen hat. 699 € netto zuzüglich Anfahrtskosten! Ist doch fast ein Schnäppchen.
Mal abgesehen davon, dass der Anwalt eine Berufhsaftpflichtversicherung benötigt, Zwangsmitglied in der Rechtsanwaltskammer mit ordentlichen Beiträgen ist, das beA auch noch Jahresgebühren kostet, und so etwas wie Miete, Personal auch noch zu bezahlen ist.
Ja und dann wundern sich manche über die typischen Anwaltswitze?
„Was kosten bei Ihnen drei Fragen?“ Darauf der Anwalt: „150 €, und ihre anderen beiden Fragen?“
Nur noch am Rande: an dem Mist ist man zwangsweise angeschlossen.
Ihre R24 Anwälte und Steuerberater