Das beA kommt und kommt nicht, was immer das ist

Das beA ist die Abkürzung für das besondere elektronische Anwaltspostfach. Damit sollen Anwälte untereinander kommunizieren und auch mit Gerichten. Naja, die Gerichte dürfen sich bis zur Umsetzung noch einige Jahre Zeit lassen. Also wird es am Anfang eine Kommunikation unter den Anwälten werden.

Braucht man das beA? Nicht wirklich. Es gibt ja schon E-Mail und Fax. Das nutzen die Anwälte auch fleißig. Und für Verschlüsselung sollte ja die DE-Mail dienen. Wozu also das neue Postfach?

Keiner weiß es so richtig. Es scheint eher eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Rechtsanwaltskammer(n) zu sein. Denn eine oder alle werden das beA-Postfach verwalten.

Und warum kommt es nun nicht? 2 Gallier, nein Anwälte, klagen dagegen. Sie wollen nicht zwangsweise an das beA angeschlossen werden. Es sollen nämlich alle Anwälte zwangsweise ein empfangsbereites Postfach bekommen. Was bedeuten könnte, dass dort Schriftstücke zugestellt werden könnten, obwohl man es nicht nutzt oder nutzen kann. Das könnte eine Haftung für den Rechtsanwalt begründen.

Es kommt also erst mal nicht, zum wiederholten Male schon. War ja klar bei Anwälten.

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