Hier wird von einem Rechtsanwalt über die Sachkunde eines Richters berichtet. Ein Gefangener wollte eine Hornhautraspel. Das Gefängnis lehnte dies ab. Damit könne man auch andere Gegenstände raspeln und Waffen oder so herstellen. Was macht der Richter? Empfiehlt Hornhautcreme.
Okay, aber der Beitrag benennt ein wichtiges Problem: Richter sollen Sachkunde und Lebenserfahrung haben. Woher haben Richter die? Nach dem Abitur studieren sie Jura, ca. 4 Jahre und absolvieren das erste Staatsexamen. Damit haben sie etwas Sachkunde im juristischen Bereich. Dann absolvieren sie 2 Jahre ein Praktikum in der Justiz, das Referendariat. Anschließend bereiten sie sich auf das 2. Staatsexamen vor. Dann kommen sie in den Staatsdienst, werden für eine mehr oder weniger kurze Zeit Richter auf Probe und dann halt richtige Richter.
Ja und woher haben sie nun Sachkunde und vor allem auch Lebenserfahrung? Sie urteilen über strafrechtliche, zivilrechtliche und viele andere Belange. Sie kennen das Gesetz, sie haben juristische Datenbanken, um die Rechtsprechung zu studieren. Aber Sachkunde? Lebenserfahrung? Das werden sie im Lauf ihrer Jahre als Richter auch mitbekommen. Nur am Anfang ihrer Laufbahn haben sie so etwas noch nicht.
Vielleicht sollten Richter für eine gewisse Zeit erst einmal als Anwalt arbeiten? Gespräche mit Mandanten führen, Prozesse eben von der anderen Seite kennen lernen, nicht vom Richtertisch aus. Das könnte zu mehr Sachkunde und Lebenserfahrung führen. Und vielleicht auch zu (mehr) Verständnis für die Betroffenen.
Ihre R24 Anwälte