Was die Juristen im Juli erheiterte:

Diesmal waren es zunächst die typischen Sätze, die ein Rechtsanwalt nicht hören will von potentiellen Mandanten: „Ich war schon bei anderen Anwälten, der Fall macht nicht viel Arbeit, ich habe kein Geld, ich habe schon mit der Gegenseite telefoniert und alles geklärt…“ Das sind die Momente im Leben eines Rechtsanwalts, auf die er verzichten kann. Hier sehr schön beschrieben.

An dieser Stelle folgt ein Beitrag, der jeden Straftäter erfreut. Eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord wurde einfach 14 Jahre nicht bearbeitet. Wenn der Täter lebenslängliche Freiheitstrafe bekommen würde, hat er schon mal die 14 Jahre gut. Bei dem Mandanten hat es ein Rechtsanwalt leicht.

Und schließlich versuchte hier ein Rechtsanwalt fünf Anzüge, zwölf Hemden und zwei Paar Schuhe als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Der Wert der Sachen belief sich auf 3.830,95 EUR. Nun, da hätte das Finanzamt schon mal erwähnen können, dass man auch billiger einkaufen kann. Aber es gab ausreichend andere Gründe, den Abzug der Kosten zu verweigern. Es lässt sich nicht trennen, zu wie viel Prozent eine berufliche Nutzung vorliegt. Denn der Rechtsanwalt zieht den Anzug ja nicht erst im Gerichtssaal an, um seinen Mandanten zu gefallen.

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