Der Arbeitsvertrag und die Kündigung

Am Anfang des Arbeitslebens steht in der Regel der Arbeitsvertrag. Dieser ist durch den Arbeitgeber schriftlich auszufertigen. Meistens erhält der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber vorgefertigten Arbeitsvertrag. Selten wird der Arbeitsvertrag individuell zwischen den Parteien ausgehandelt. Daher wird der Arbeitsvertrag im Streitfall vor dem Arbeitsgericht auch hinsichtlich der sogenannten AGB-Vorschriften geprüft.

Der Arbeitsvertrag wird meistens durch eine Kündigung beendet. Die Kündigung kann vom Arbeitnehmer, aber auch vom Arbeitgeber ausge-sprochen werden. Hierfür mag es verschiedene Gründe geben. Der Arbeitnehmer kündigt in der Regel, wenn er beispielsweise umzieht, wenn er sich verbessern kann, wenn er mit der bisherigen Arbeitsstelle unzufrieden ist. Der Arbeitgeber hat verschiedene Gründe für die Kündigung des Arbeitsvertrages. Zunächst kann er betriebsbedingt kündigen, weil Aufträge zurückgegangen sind o. ä. Darüber hinaus kann der  Arbeitsvertrag verhaltensbedingt oder personenbedingt durch den Arbeitgeber gekündigt werden.

Kündigt der Arbeitnehmer, hat dies in der Regel kein weiteres Nachspiel. Es gibt dann noch die Abrechnung mit dem Arbeitgeber, man wird sich über Arbeitszeugnis und Urlaub unterhalten und damit findet in der Regel das Arbeitsverhältnis sein Ende. Kündigt hingegen der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, empfiehlt es sich fast immer, einen Anwalt zu konsultieren.

Ein Rechtsanwalt kann dann die Kündigung als solches, die Kündigungsgründe und die Möglichkeiten für eine Kündigungsschutzklage prüfen. Hier gibt es verschiedene Ziele, die man mit einer Kündigungsschutzklage verfolgen kann. So kann beispielsweise eine Weiterbeschäftigung verfolgt werden, ebenso kann aber auch eine Abfindung gewünscht sein. Weitere Streitpunkte könnten ausstehende Lohnzahlungen sein, oder eine Urlaubsabgeltung. Häufig wird auch über das Arbeitszeugnis gestritten.

Der Arbeitsvertrag ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das erste Dokument, dass zu prüfen und auszulegen ist. Daher sollte der Arbeitsvertrag im Falle einer Kündigung sofort rechtlich geprüft werden.

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