Es gibt nicht wenige Choleriker in dieser Welt. Ein potentieller Mandant erscheint beim Rechtsanwalt in Bautzen und möchte vertreten werden zur Abwehr von Belästigungen durch seine Nachbarn in Form von übler Nachrede, Verleumdungen und Beleidigungen. Offensichtlich sind die alle Choleriker. Er möchte es im Strafrecht und zivilrechtlich verfolgen lassen. Er wird gebeten, den Sachverhalt konkreter zu schildern. Dabei kommt Folgendes zur Sprache:
Der potentielle Mandant hat Tiere auf einer Weide zu stehen. Einer seiner Nachbarn fährt regelmäßig hin und füttert die Tiere. Daraufhin angesprochen meint der Nachbar, die Tiere machen einen unterernährten Eindruck, weshalb er das Futter übergibt. Der potentielle Mandant erklärt diesem Nachbarn, er habe es sofort zu unterlassen, sein Viehzeug zu füttern. Langsam offenbart sich, wer der Choleriker ist. Daraufhin erstattete der Nachbar beim Amtstierarzt eine Tierschutzanzeige. Der Amtstierarzt erscheint.
Dagegen möchte er als potentieller Mandant insgesamt vorgehen. Der Rechtsanwalt teilt ihm mit, dass natürlich Ansprüche bestehen, wenn der Nachbar unrichtige oder falsche Tatsachen in der Öffentlichkeit verbreitet. Auf Nachfrage, ob es zum Besuch des Amtstierarztes etwas Schriftliches gebe, überreicht der potentielle Mandant ein Protokoll. Beim Lesen des Protokolls wird festgestellt, dass der Amtstierarzt feststellt, dass die Tiere einen unterernährten Eindruck machen. Darauf angesprochen meint der potentielle Mandant, dass der Amtstierarzt keine Ahnung habe. Auch der nun ein Choleriker? Ein anderer Tierarzt hätte ihm bestätigt, dass seine Tiere gut ernährt seien. Der Amtstierarzt begehe hier Amtsanmaßung.
Als ihm erklärt wird, dass ein Amtstierarzt, der ja bereits das Amt ausübt, keine Amtsanmaßung begehen kann, springt der potentielle Mandant wutentbrannt auf. „Dann brauche ich Ihre Hilfe nicht. Dann kümmere ich mich selbst!“ Er stürmt hinaus. Nun war der wahre Choleriker bekannt.
Manchmal ist es vielleicht besser, wenn kein Mandatsverhältnis zustande kommt.
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