Die einvernehmliche Scheidung – Möglichkeiten

Die einvernehmliche Scheidung bietet Möglichkeiten. Trennungen, insbesondere bei einer langen Ehe, sind stets nicht einfach und oft mit Groll verbunden. Dann ist es meist sinnvoll, die Ehe auch offiziell im Rahmen einer Scheidung zu beenden. Hierüber sind sich die Ehegatten auch meist trotz oder aufgrund der möglichen Differenzen einig.

Problematisch wird das Ganze dann allerdings, wenn im Rahmen der Ehe und der Zugewinngemeinschaft Vermögensgegenstände erworben wurden und diese dann aufgeteilt werden müss(t)en. Unabhängig von der Ehescheidung selbst muss auch deren Zukunft geregelt werden, da ein Aufschieben dieser Fragen meist keinem der Beteiligten irgendetwas bringt.

Oft wird einem dann die Frage gestellt, ob die einvernehmliche Scheidung hier überhaupt noch möglich ist und eine streitige Lösung vor Gericht der Sache nicht der einzig gangbare Weg wäre. Vornehmend kommen wir aber dann gemeinsam zu dem Ergebnis, dass ein Streit vor Gericht, schon aus Kostengründen nichts bringt.

Das Ergebnis eines Streits auf Zugewinnausgleich wird, egal, was sodann vor Gericht erreicht wird, durch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten meist übertroffen. Zusammenfassend ist der Streit zum Zugewinnausgleich oft wirtschaftlich sinnlos.

Es ist daher oft so, dass wir dann, egal, wie streitig die Trennung nun war, außergerichtlich versuchen eine Lösung der Zugewinn- und Vermögenssituation zu erwirken und so, trotz allen Streites und der emotionalen Belastung der Beziehung, am Ende oft die einvernehmliche Scheidung herbeiführen.

Ein in diesem Bereich fähiger und erfahrener Rechtsbeistand ist allerdings für eine solche Vorgehensweise meist absolut vonnöten.

Ihre R24 Anwaltskanzlei