Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Urteil vom 9. August 2024 (Az. 33 WX 115/24) einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig die Unterschrift bei einem Testaments ist. Die Entscheidung bekräftigt, dass die Unterschrift des Erblassers am Ende des Testaments stehen muss.
Warum ist die Unterschrift so entscheidend?
- Klarer Wille: Die Unterschrift zeigt eindeutig, dass der Erblasser sich zu dem geschriebenen Inhalt bekennt.
- Schutz vor Fälschungen: Durch die Platzierung am Ende wird verhindert, dass nachträglich etwas hinzugefügt wird.
- Rechtssicherheit: Nur ein ordnungsgemäß unterschriebenes Testament kann später ohne Probleme vollstreckt werden.
Was bedeutet das Urteil in der Praxis?
- Keine Unterschrift in der Mitte: Auch wenn der Erblasser seinen Namen in der Mitte des Testaments notiert, ist das Testament in der Regel unwirksam.
- Unterschrift muss den Text abschließen: Die Unterschrift muss den eigentlichen Inhalt des Testaments räumlich abschließen.
- Zusätze nach der Unterschrift sind möglich: Nach der Unterschrift können noch Angaben wie Ort und Datum gemacht werden, solange sie den eigentlichen Inhalt nicht verändern.
Was ist zu beachten, wenn man ein Testament erstellt?
- Eigenhändig schreiben: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein.
- Klare und eindeutige Formulierungen: Vermeiden Sie Unklarheiten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Aufbewahrung: Bewahren Sie das Testament sicher auf, damit es nach Ihrem Tod gefunden wird.
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München unterstreicht, dass die Formvorschriften beim Testament unbedingt einzuhalten sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.
Tipp: Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihres Testaments am besten von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser kann sicherstellen, dass Ihr Testament formgültig ist und Ihren Wünschen entspricht.
