Steuer-News 6-2023: eGbR?

eGbR: Die Bürokratie schlägt wieder zu. Es wird ein neues Register geschaffen. Hatten wir erst vor kurzem, das so genannte Transparenzregister. Das steht neben dem Handelsregister. Dazu gibt es noch ein Unternehmensregister. Ein Vereinsregister gibt es auch. Nun gibt es ein neues Gesellschaftsregister. Hier sollen sich künftig rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen. Das kann freiwillig geschehen. Wenn jedoch eine GbR Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Grundstücke erwirbt oder veräußert, ist die Eintragung in dieses Register verpflichtend. Mit Eintragung wird es dann die eGbR.

War da nicht die Rede von Modernisierung und Abbau von Bürokratie?

Fotovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2023 mit einer besonderen steuerlichen Behandlung versehen worden. Für die Lieferung und Installation von Solaranlagen hat die Finanzverwaltung die Umsatzsteuer auf 0 % gesenkt. Das bedeutet, dass für den Erwerb und für die Installation durch die Privatpersonen keine Vorsteuer mehr zu entrichten ist. Demzufolge entfällt die bisherige Praxis, ein Gewerbe anzumelden, um mit Umsatzsteuererklärungen die Vorsteuer zurück zu holen.

Kompliziert wird es, wenn eine Solaranlage bisher zusätzlich einem unternehmerischen Bereich zugeordnet war. Diese kann man nun mit 0 % Umsatzsteuer entnehmen. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom zu mehr als 90 % für nichtunternehmerische, also private Zwecke verwendet wird. Dies ist erfüllt, wenn diese 90 % für Eigenverbrauch oder dem Laden eines Akkus eingesetzt werden. Eine Vorsteuerberichtigung erfolgt in diesem Fall nicht.

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