Geschäftsführer in der Krise

Es klingt immer gut auf Visitenkarten oder dem Briefpapier: Geschäftsführer. Aber man sollte sich auch mit den Schattenseiten beschäftigen. In letzter Zeit waren wieder diverse Maßnahmen gegen Geschäftsführer zu verzeichnen:

1. Strafanzeigen

Regelmäßig wird gegen GmbH-Geschäftsführer ermittelt. Da sind zunächst die üblichen Tatbestände, wie Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung oder Insolvenzverschleppung. Die Chefs bekommen per Post mitgeteilt, dass gegen sie wegen derartiger Delikte ermittelt wird. Und sie werden zu einer Anhörung bei der Polizei eingeladen.

Aber auch Ermittlungen wegen Betruges sind möglich. Wenn beispielsweise der Geschäftsführer Ware bestellt oder Aufträge auslöst, obwohl er weiß, dass er die dann folgenden Rechnungen nicht bezahlen kann.

In diesen Fällen sollte der höflichen Einladung der Polizei nicht gefolgt werden, selbst wenn Kaffee und Kuchen angeboten werden. Es sollte ein Anwalt eingeschalten werden. Denn der Rechtsanwalt kann zunächst Akteneinsicht beantragen. Danach kann dann das weitere Vorgehen beraten werden.

2. Steuern

Vielfach kommt in der Krise das Finanzamt und will die Geschäftsführer in die persönliche Haftung nehmen. Beispielsweise bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung. Hier soll der Chef für den Quotenschaden haften. Andere Gläubiger haben oft Probleme, so etwas zu beweisen. Nicht das Finanzamt. Denn das kann kurzerhand zu einer Prüfung erscheinen und alle Unterlagen einsehen. Damit ist es durchaus in der Lage, einen Quotenschaden festzustellen.

Und noch eine Falle gibt es für Geschäftsführer. In der Krise haben sie meist andere Sorgen und denken nicht an die Aufstellung der Jahresabschlüsse und Erstellung der Steuererklärungen. Mal abgesehen davon, dass das auch strafrechtlich geahndet werden kann. Bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen kann der Chef persönlich haften. Wenn es nämlich bei pünktlicher Abgabe dem Finanzamt möglich gewesen wäre, die offenen Beträge einzutreiben. Wobei nur die Möglichkeit bestehen muss, ob das Finanzamt zu Geld kommt, spielt dabei weniger eine Rolle.

Und hier gilt ebenso: Schweigen ist Gold. Erst mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt Rücksprache halten und sich beraten lassen.

3. Empfehlung

Wird zwar fast nie befolgt, aber dennoch: Sparen Sie als Geschäftsführer einige Tausend EURO. Legen Sie das Geld beiseite. Wofür? Wenn Sie vom Rechtsanwalt oder Steuerberater Rat und Hilfe wollen, benötigen Sie Geld.

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