Ein Anwalt berichtet trotz seiner Schweigepflicht über einen ehemaligen Mandanten in seinem Blog. Kann er anonym machen. Unter anderem erzählt er von Verhandlungen, die er mit seinem Mandanten mit dessen Vertragspartnern führte. Ein schöner lyrischer Beitrag. Über Stadtgrößen und was sie so alles machten, auch krumme Geschäfte. Alles schön anonym.
Bis, ja bis er schrieb, der Mandant sei nun verstorben. Tragisch. Aber der Anwalt verlinkt auf eine Internetseite. Und dort wird über den Mandanten mit voller Namensnennung berichtet.
Wir verlinken jetzt mal nicht. Aber die Frage stellt sich schon, ob damit die Schweigepflicht noch eingehalten wurde. Und richtigerweise erlischt die Schweigepflicht nicht mit dem Tod des Mandanten.
Ihre R24 Anwälte