Es wird Friedrich dem Großen zugeschrieben, ein Edikt zur Robe: dass die Anwälte lange schwarze Mäntel bis über das Knie tragen, auf dass man die Spitzbuben schon von weitem erkenne.
Später freundeten sich die Rechtsanwälte mit der Robe an. Trugen doch auch Richter und Staatsanwälte so ein Teil. Man sah also, wer der Spitzbube und wer der Anwalt auf der Ankalgebank war. Ach nein, nicht Spitzbuben, die stecken ja in der Robe. Nein, man sah, wer der Angeklagte war.
Heute wollen einige Anwälte nichts mehr von der Robe wissen. Und lassen ihre Mandanten im Stich, wenn sie wegen des Nichttragens von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Warum wollten sie dann Anwalt werden, wenn sie das Teil nicht tragen?
Früher war ja alles besser, war auch mehr Lametta am Baum. Okay, und einen Kaiser hatten wir. Und es gab noch keine Anwälte. Wie schrieb Piet Glocke? Da wurden 4 Tomaten gegen 1 ha Land getauscht. Am Nachmittag erfand man dann den Beruf des Anwalts.
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